Seit Januar 2025 ziehen alle sechs Zentralschweizer Kantone – Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug – an einem Strang. Mit einheitlichen Förderrichtlinien, einer gemeinsamen Geschäftsstelle und einem deutlich höheren Fördervolumen wird der regionale Filmstandort spürbar gestärkt.
Einheitlich. Klar. Transparent.
Zum ersten Mal in der Schweiz bewerten sechs Kantone Filmprojekte nach denselben Kriterien. Die neue harmonisierte Förderstruktur vereinfacht den Zugang zu Fördermitteln für Filmschaffende aus der Region erheblich. Gesuche werden neu zentral koordiniert und über eine einzige Anlaufstelle eingereicht – das spart Zeit und schafft Klarheit.
Mehr Geld. Mehr Möglichkeiten.
Das Förderbudget wurde deutlich erhöht: Ab 2025 stehen jährlich bis zu 1,6 Millionen Franken zur Verfügung – ein starkes Bekenntnis der Kantone zur regionalen Filmkultur. Auch die Förderstufen wurden ausgebaut: Neu wird bereits die Entwicklung eines Treatments unterstützt, ebenso wie die Auswertung eines Films – ein wichtiger Schritt, um Produktionen aus der Zentralschweiz sichtbarer zu machen.
Regionale Wirkung erwünscht
Ein zentrales Element der neuen Richtlinien ist der Regionaleffekt: Geförderte Mittel sollen direkt in der Region eingesetzt werden. Heisst konkret: Die Ausgaben im Rahmen eines Projekts müssen mindestens so hoch sein wie der zugesprochene Förderbetrag. So bleibt die Wertschöpfung in der Zentralschweiz – und stärkt nachhaltig die lokale Branche.
Eine Anlaufstelle für alles
Mit der neuen Struktur firmieren die sechs Kantone unter dem gemeinsamen Namen Zentralschweizer Filmförderung. Die neu geschaffene Geschäftsstelle unter der Leitung von Manuela Forster wird zum zentralen Ansprechpartner für Fragen, Beratung und Gesuchseinreichung. Damit wird die Filmförderung nicht nur professioneller, sondern auch deutlich zugänglicher für alle Filmschaffenden der Region.