Filmförderung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Alle sechs Zentralschweizer Kantone haben gemeinsame Filmförderungsrichtlinien. Damit stehen jährlich bis zu 1,6 Millionen Franken für Filmschaffende zur Verfügung – ein wichtiger Meilenstein für die Filmregion Zentralschweiz.

Richtlinien & Merkblätter

Unsere Richtlinien und Merkblätter geben Ihnen einen klaren Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Filmförderung in der Zentralschweiz. Erfahren Sie mehr über die Kriterien und den Antragsprozess.

Filmförderbereiche

Unsere Förderung umfasst sämtliche Phasen der Filmproduktion – von der Projektentwicklung über die Herstellung und Postproduktion bis hin zur Promotion und Auswertung. Gefördert werden Spiel-, Dokumentar-, Animations-, Experimental- und Kurzfilme ebenso wie serielle Formate und Transmedia-Projekte.